{"id":3357,"date":"2013-07-29T12:38:48","date_gmt":"2013-07-29T11:38:48","guid":{"rendered":"http:\/\/wortraub.com\/?p=3357"},"modified":"2013-08-04T12:43:53","modified_gmt":"2013-08-04T11:43:53","slug":"tattoo-rechtsberatung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wortraub.com\/?p=3357","title":{"rendered":"Tattoo Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Darf ein 16-J\u00e4hriger sich t\u00e4towieren lassen? Was ist mit der volltrunkenen Wette? Und was kann ich tun, wenn das Tattoo so gar nicht aussieht, wie es sollte? Diese und weitere Rechtsfragen brauchen eine klare Regelung, doch nur wenige kennen sich hier aus. PERFECT INK hat sich in den Paragraphen-Dschungel gewagt und einige der wichtigsten juristischen Fragen in Sachen T\u00e4towierung zusammen getragen.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Was ist die rechtliche Grundlage einer T\u00e4towierung?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Juristisch gesehen kommt zwischen T\u00e4towierer und Kunden ein sogenannter Werkvertrag zustande. Der Kunde beauftragt den T\u00e4towierer mit der ordentlichen Aufbringung eines Kunstwerkes auf dem K\u00f6rper des Kunden. Weil es sich hierbei um eine Verletzung handelt, muss eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Kunden vorliegen. Als Gegenleistung wird ein Geldbetrag vereinbart, und der Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der Kunde das Werk &#8222;abgenommen&#8220; hat \u2013 was \u00fcblicherweise durch Anschauen und Bezahlen des vereinbarten Betrages geschieht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Wof\u00fcr hafte ich als Kunde?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch meine &#8222;k\u00f6rperliche Hinnahme&#8220; erkl\u00e4re ich mich mit der T\u00e4towierung einverstanden. Wenn man mich festbinden m\u00fcsste, w\u00e4re der Vertrag also hinf\u00e4llig. \u00a0Wichtig: ich erkl\u00e4re mich mit dem Motiv einverstanden, in dem Moment da dieses per Schablone oder Vorzeichnung angebracht wird. M\u00e4ngel am Motiv sollten also bereits zu diesem Zeitpunkt vorgebracht werden. Letztlich bin ich danach nur noch zur Abnahme und Bezahlung verpflichtet, so bald die Arbeit beendet ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Wof\u00fcr haftet der T\u00e4towierer?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie unsere Rechtsexpertin (s. Kasten) erkl\u00e4rt, ist der T\u00e4towierer zur sachgem\u00e4\u00dfen Anbringung der T\u00e4towierung verpflichtet. \u00dcber das Motiv einigen sich Kunde und T\u00e4towierer im Vorfelde. Sollte die Arbeit nicht sofort zur Zufriedenheit funktioniert haben, bieten T\u00e4towierer im Normalfalle kostenlos eine Nachbearbeitung (Auffrischung verblasster Farbstellen, Nachzeichnen von Linien etc.) einige Wochen nach der Abheilung der Wunde an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Was ist, wenn ich dem T\u00e4towierer nach misslungener Arbeit nicht mehr vertraue?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollte der urspr\u00fcngliche T\u00e4towierer seine Arbeit nicht selber nachbessern k\u00f6nnen oder sollte der Kunde dies f\u00fcr unzumutbar halten, weil etwa das Vertrauen in die F\u00e4higkeiten des T\u00e4towierers ersch\u00fcttert ist, dann kann ein anderer T\u00e4towierer beauftragt werden. Die Kosten hierf\u00fcr m\u00fcsste der urspr\u00fcngliche T\u00e4towierer tragen, aber daf\u00fcr muss unsachgem\u00e4\u00dfe Arbeit nachgewiesen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Was ist wenn das Tattoo sich entz\u00fcndet oder vernarbt?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch bei T\u00e4towierungen, die sachgem\u00e4\u00df und nach den Regeln der Kunst angebracht sind, kann es bei der Abheilung zu Entz\u00fcndungen kommen. Dies liegt nicht im Verantwortungsbereich des T\u00e4towierers. Sollte die Arbeit aber tats\u00e4chlich unsachgem\u00e4\u00df gewesen oder der Kunde gar verletzt worden sein, dann besteht die M\u00f6glichkeit zur Klage. Hierbei sei jedoch gewarnt, dass ein teures Experten-Gutachten erstellt werden muss, um die unsachgem\u00e4\u00dfe Arbeit nachzuweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Und wenn mir das Motiv nun einfach nicht gef\u00e4llt? <\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So \u00e4rgerlich das auch ist, h\u00e4tte hier im Vorwege protestiert werden m\u00fcssen. Wie oben beschrieben entsteht die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung schon in dem Moment, da die Schablone aufgebracht wird. Wer hier &#8222;ja&#8220; sagt, kann nicht sp\u00e4ter &#8222;nein&#8220; sagen. Ist das Motiv nicht gelungen, etwa durch schiefe Linien etc. muss der T\u00e4towierer eine Chance zur Nachbesserung erhalten. Stilfragen sind jedoch problematisch: Am besten man schaut sich die Arbeit des T\u00e4towierers vorher an (z.B. mit einer Arbeitsmappe) und vergewissert sich, dass der Stil des K\u00fcnstlers einem zusagt. Ein Rechtstreit \u00fcber k\u00fcnstlerische Arbeit und Geschmack ist nicht zu empfehlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Darf ich mir ber\u00fchmte Motive, wie etwa Kunstwerke stechen lassen?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Generell gilt, dass Kopien urheberrechtlich gesch\u00fctzter Motive zum privaten Gebrauch angefertigt werden d\u00fcrfen. Da diese dann auch noch durch einen T\u00e4towierer &#8222;neu interpretiert&#8220; werden, sollte hier keine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben. Achtung: Privater Gebrauch w\u00e4re nicht unbedingt mehr gegeben, sollte man versuchen, mit dem Motiv Geld zu verdienen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Kann ich mir ein Logo oder einen Markennamen t\u00e4towieren lassen?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frage ist kompliziert. Die einfache Antwort: Ja, denn wer sollte hier gesch\u00e4digt werden und tats\u00e4chlich klagen? Die komplexe Antwort: Grunds\u00e4tzlich sind Logos und Markennamen nicht urheberrechtlich gesch\u00fctzt sondern zumeist markenrechtlich. Das bedeutet, dass man damit keine Werbung machen und keinen Verdienst haben darf. Aber man wird wohl kaum ein t\u00e4towiertes Logo als Kennzeichnung einer Ware ansehen, so dass auch hier nur in Extremf\u00e4llen mit einer Klage zu rechnen w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Was passiert im Falle meiner eigenen Unzurechnungsf\u00e4higkeit? <\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jede T\u00e4towierung stellt einen Eingriff in die k\u00f6rperliche Unversehrtheit dar. Der T\u00e4towierer ben\u00f6tigt daher eine Einwilligung, die nur dann wirksam ist, wenn der Unterzeichnende zum Erkl\u00e4rungszeitpunkt die f\u00fcr die Reichweite der Erkl\u00e4rung notwendige Einsichts- und Urteilsf\u00e4higkeit besessen hat. Wer sich t\u00e4towieren lassen will, muss also bei klarem Verstand sein \u2013 Alkohol- oder Drogeneinfluss verhindern dies und der T\u00e4towierer sollte die Arbeit ablehnen. Ignoriert er den Zustand des Kunden, riskiert er sich haftbar und evtl. sogar strafbar zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Darf man sich auch als Minderj\u00e4hriger t\u00e4towieren lassen?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Generell ja, aber das Problem besteht darin, dass ein Werkvertrag nur zustande kommt, wenn beide Parteien gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ben\u00f6tigen also die Einwilligung der Eltern, um in einen solchen Vertrag einzutreten. T\u00e4towierer verlangen daher meist zur Sicherheit eine pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung der Eltern, die schriftlich vor Ort festgehalten wird. Dann ist auch das Tattoo mit 16 kein Problem.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><b>Experten-Tipp<\/b><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rechtsanw\u00e4ltin Alexandra Edle von Schiefner, Rechtsanw\u00e4lte Hamburg-Ost<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Haftung des T\u00e4towierers<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8222;T\u00e4towierungen werden nach Beendigung der Sitzung durch den Kunden abgenommen, dies erfolgt \u00fcblicherweise durch Anschauen. M\u00e4ngel an der T\u00e4towierung sind in diesem Moment bereits anzubringen, und die Gew\u00e4hrleistungsrechte m\u00fcssen ausdr\u00fccklich vorbehalten werden. Der T\u00e4towierer haftet nur f\u00fcr &#8218;unsachgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung&#8216; der Arbeit, entsprechend der &#8218;Regeln der T\u00e4towierkunst&#8216;, die in erster Linie in der T\u00e4towiermittelverordnung vom 01. Mai 2009 festgehalten wurden. Wird eine unsachgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung durch einen Sachverst\u00e4ndigen mittels Gutachtens festgestellt, ist der T\u00e4towierer haftbar. Im Extremfall kann dies eine R\u00fcckerstattung des Preises, die \u00dcbernahme der Entfernungskosten und m\u00f6glicherweise sogar ein Schmerzensgeld beinhalten.&#8220;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Probleme mit dem Tattoo? Wo hole ich mir Rat?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Entz\u00fcndung der Wunde<\/strong>: In den ersten paar Tagen noch kein Problem. Eine leichte Entz\u00fcndung (R\u00f6tung, leichte Schwellung) kann vorkommen und wir meist durch Anti-Septische Cremes aus der Apotheke behandelt. Sollte die Entz\u00fcndung aber nach 5 Tagen noch da sein, st\u00e4rker werden, schmerzen oder sich ausbreiten, dann dringend zum Hautarzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Narben<\/strong>: Ist die T\u00e4towierung stark vernarbt? Heilt die Haut nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ab, dann dringend dokumentieren und zum Hautarzt gehen, denn hier k\u00f6nnte unsachgem\u00e4\u00df gearbeitet worden sein \u2013 z.B. durch zu tiefes stechen. Alternativ auch gerne einen anderen T\u00e4towierer aufsuchen und Experten-Rat holen. Dann unter Umst\u00e4nden einen Rechtsanwalt konsultieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Flecken in der T\u00e4towierung, Auswaschen der Farbe<\/strong>: Kann vorkommen und \u00fcblicherweise bieten T\u00e4towierer einen Nachstech-Termin an, bei dem solchen Ungleichm\u00e4\u00dfigkeiten ausgearbeitet werden. Dieser Termin sollte kostenlos f\u00fcr den Kunden sein, da die Arbeit noch nicht ordnungsgem\u00e4\u00df beendet ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Allergie<\/strong>: Kommt es beim Stechen oder aber bei der Wundheilung zu allergischen Reaktionen (Jucken, R\u00f6tung, starke Schwellung), dann dringend einen Hautarzt \/ Allergologen konsultieren und den Ausl\u00f6ser feststellen lassen. So kann man auf andere Farben oder andere Cremes umschwenken und die Allergie zumeist umgehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">In editierter Form erschienen in Perfect Ink #1.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf ein 16-J\u00e4hriger sich t\u00e4towieren lassen? Was ist mit der volltrunkenen Wette? 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